Mietbedingungen:                                                                                                  Stand 01.07.2022

 Hüpfburg 4x4 m - Fußball rund

Tagespreis (24 Stunden) Montag bis Freitag 100,00 €

Tagespreis (24 Stunden) Wochenende 120,00 €

Sonderpreis gesamtes Wochenende (Freitag 16:00 Uhr-Sonntag 17:00 Uhr) 170,00 €

Preise sind Komplettpreise mit Unterlegplane und Gebläse 

 

1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag

Der Mieter (Vertragsunterzeichner) mietet von Unserer Kantine) das oben angekreuzte Material. Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Materials für die gesamte vereinbarte Mietzeit in bar zu bezahlen. Alternativ kann der Gesamtpreis auch im Vorfeld überwiesen werden. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen.

2. Materialanlieferung

Der Mieter garantiert dem Vermieter das Recht zum kostenlosen Betreten des oben unter Adresse genannten Grundstücks zwecks Auf- und Abbau der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten. Die Anlieferung wird mit 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. Für Auf- und Abbau wird eine Pauschale von 50,00 Euro berechnet.

3. Rückgabevereinbarung für Selbstabholer

Der Mieter verpflichtet sich das umseitig angekreuzte ausgeliehene Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Vermieter abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter, eine Überziehungsgebühr von Euro 25,00 zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.

Die Rückgabe der Hüpfburgen und des dazugehörigen Materials hat in einem sauberen und trockenen Zustand zu erfolgen! Sollte die Hüpfburg doch nass geworden sein, ist diese unverzüglich wieder zu trocknen. Für Nass abgegebene Hüpfburgen ist für die Trocknung eine Gebühr von 100,00 Euro fällig.

4. Stromversorgung

Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energiekostenanforderungen an den Vermieter stellen.

5. Garantie

Der Vermieter garantiert bei Übergabe eine funktionierende Einheit. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, ist der aufgetretene Mangel umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter versucht dann das Mietobjekt durch ein mindestens gleichwertiges Produkt zu ersetzen. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

6. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung der Mietobjekte:

A) Nur vergleichbare Altersgruppen und Gewichtsgrößen dürfen Gleichzeitig auf der Hüpfburg sein.  Das maximale Belastungsgewicht darf nicht überschritten werden.          

 B) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.

C) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt. Es darf nicht auf die Seitenwände geklettert werden – Verletzungsgefahr!

D) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine Erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.

E) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist aus diesem Grund eine Reinigung der Hüpfburg erforderlich, oder ist die Hüpfburg stark verschmutzt entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr von Euro 50,00.

F) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!). Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. Die Hüpfburg und der Lüfter dürfen nachts nicht draußen bleiben!

G) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.

H) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. Sicherung springt raus, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburgbenutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.

7. Der Mieter versichert,

dass das gemietete Material vom Unsere Kantine während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das auf Seite eins vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Adresse genannten Adresse. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 5. A) H)) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.

8. Der Mieter ist verantwortlich

für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden können. Der Mieter entbindet/befreit den Unsere Kantine und seine Angestellten/Mitarbeiter von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen. Die Coronaregeln (CORONA – Schutzverordnung) in der aktuellsten Fassung des jeweiligen Bundeslandes sind einzuhalten

9. Fotoerlaubnis

Der Vermieter ist berechtigt, Fotos von der ausgeliehenen Hüpfburg während des Betriebes zu erstellen und diese zu Werbezwecken auf seiner Homepage zu verwenden.

10. Stornobedingungen

Der Mietvertrag gilt als fest geschlossen. Sollte es zu einer Stornierung kommen, fallen folgende Stornogebühren an:

-         bis 10 Tage vor Mietbeginn: keine Stornogebühr

-         bis 5 Tage vor Mietbeginn:  50 % Stornogebühr

-         bis 2 Tage vor Mietbeginn:  75 % Stornogebühr

-         unter 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % Stornogebühr

11. Wetter-Vereinbarung

Während Schlechtwetter-Perioden (Unwetterwarnungen) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“

 

 

12. Salvatorische Klausel

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht werden vereinbart worden wären.